Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet – Orte für mehr Sicherheit im Straßenverkehr oder rechtsfreier Raum?

Anlieger von sogenannten „Spielstraßen“ (verkehrsberuhigte Bereiche) sehen sich zunehmend Gefahren, durch mehr oder weniger rasender Verkehrsteilnehmer, ausgesetzt.
Durch das Verkehrszeichen 325.1 ist angeordnet, dass Fahrzeugführer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Schrittgeschwindigkeit im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 der dazu erlassenen Anlage 3 ist eine solche von höchstens 10 km/h.
Hierzu gehört es unter anderem auch, dass Fußgänger die komplette Straße benutzen können und Kinderspiele überall erlaubt sind. Aus diesem Grund gilt Folgendes: Fahrer müssen mit ihrem Fahrzeug hier ganz besonders vorsichtig unterwegs sein, Fußgängern Vorrang gewähren und auf sie Rücksicht nehmen. Zudem dürfen Fahrzeugführer außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Beschwerden von Anwohnern beim Ordnungsamt verlaufen im Sande, bis heute werden nach unserem Wissen in den genannten Bereichen kaum Kontrollen durchgeführt.
Es ist der WfH ein Bedürfnis, auf diesen Missstand hinzuweisen, wir fordern den Bürgermeister als Ortspolizeibehörde auf, hier konsequent zu handeln!

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