Anfrage der WfH Fraktion zur Situation in der Hadamarer Altstadt
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Lassmann, sehr geehrter Herr Bürgermeister Ruoff,
in den letzten Wochen sind vermehrt Beschwerden von Bürgern, Anliegern und Geschäftsleuten zu den teilweise unerträglichen Zuständen im Gebiet der Hadamarer Altstadt an uns herangetragen worden.
Insbesondere betroffen sind die Bereiche des Untermarktes, der Borngasse, der Graf Emich- und der Hedwig-Siebert-Anlage.
Auf dem Untermarkt stehen nahezu täglich Bewohner aus Südost Europa im Bereich der Eingänge von Geschäften und Arztpraxen und konsumieren dort Alkohol in erheblichen Maße. Zudem hinterlassen die betreffenden Personen Müll, Zigarettenkippen etc.
In der Borngasse wurde auf der Straße gegrillt, insbesondere in den Abend- und Nachstunden wurde laute Musik abgespielt. Selbiges gilt für den Bereich der genannten öffentlichen Anlagen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat vor Jahren eine aktualisierte GEFAHRENABWEHRVERORDNUNG für die Stadt Hadamar beschlossen.
Dieser ist zu entnehmen:
§5 :Nutzung und Schutz öffentlicher Anlagen
Jedes Verhalten, das die nicht bestimmungsgemäße Benutzung der öffentlichen Anlagen, und ihrer Einrichtung beeinträchtigt, ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur auf Antrag möglich.
Insbesondere ist dort verboten:
a) zu feiern
b) Musik zu hören
c) Alkohol zu konsumieren
d) zu grillen
Wir fragen nach:
- Warum werden die bestehenden Vorgaben der Gefahrenabwehrverordnung nicht angewendet bzw. sanktioniert ?
- Welche Maßnahmen hat, bzw. werden von der Ordnungsbehörde der Stadt unternommen, um diese Missstände abzustellen bzw. einzudämmen?
- Welche Hilfestellung können die verantwortlichen Mitarbeiter des Projektes BASE, an dem die Stadt Hadamar teilnimmt, in dieser Hinsicht beitragen?
Hans Reichwein, Fraktionsvorsitzender „Wir für Hadamar“