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Antrag: Erhöhung der Spielapparate-Steuer

Administrator 31. Januar 2026 2 Minuten gelesen
fraktion300x200

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Lassmann,

die WfH-Fraktion beantragt, die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate
und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Hadamar zu ändern.
Die derzeit geltenden Regelungen zur Spielapparatesteuer beruhen auf einer Satzung aus
dem Jahr 2013, und entsprechen weder den aktuellen Entwicklungen im Bereich des
gewerblichen Automatenspiels, noch dem Niveau benachbarter Kommunen.

Die Änderungen beantragen wir im Einzelnen folgt:

  1. Änderung der Steuersätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit.
    Der § 4 Absatz 1 Nummer 1 der Satzung, soll wie folgt neu gefasst werden
    a) in Spielhallen 20 v. H. der Bruttokasse,
    b) in Gaststätten und an sonstigen Aufstellorten 20 v. H. der Bruttokasse.
    c) Die bislang vorgesehene Deckelung für Apparate in Gaststätten soll entfallen.
  2. Einführung eines erhöhten Steuersatzes für besonders jugendgefährdende Apparate.
    Der § 4 Absatz 1 der Satzung, soll um folgende Nummer 4 ergänzt werden:
    Für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden, oder die
    eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben,
    soll der Steuersatz 30 v. H. der Bruttokasse, je angefangenem Kalendermonat und Apparat,
    betragen
  3. Ausschluss der Verrechnung negativer Bruttokassen
    Der § 3 Absatz 1 der Satzung, soll um folgenden Passus ergänzt werden:
    Ist der Betrag der Bruttokasse bei einem Gerät und in einem Kalendermonat negativ, findet eine
    Verrechnung mit dem Betrag der Bruttokasse anderer Geräte oder für andere Kalendermonate
    nicht statt.

Ziel:

  • Mit der Anpassung der Steuersätze wird eine angemessene Beteiligung an den erzielten
    Umsätzen sichergestellt, und zugleich die Lenkungswirkung gestärkt.
  • Die Einführung eines erhöhten Steuersatzes für besonders jugendgefährdende Inhalte, stärkt die
    ordnungspolitische und präventive Wirkung der Spielapparatesteuer.
  • Der Ausschluss der Verrechnung negativer Bruttokassen dient der Steuergerechtigkeit und
    verhindert missbräuchliche Gestaltungen.

Wir bitten um Zustimmung der Stadtverordneten.

Hans Reichwein, Fraktionsvorsitzender

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