Antrag zur Änderung der Straßenbeitragssatzung

Antrag der WfH-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hadamar am 19.02.2021

Änderung der Straßenbeitragssatzung – Reduzierung der Anliegerbeiträge

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Lassmann,
die WfH Fraktion erachtet eine Entlastung der Bürger der Stadt von ausufernden Anliegerbeiträgen als angezeigt und notwendig.

Die Fraktion der WfH stellt den folgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Sinne einer Reduzierung des Anlieger-Anteils wird die Straßenbeitragssatzung umgehend wie folgt abgeändert:

a) Neufassung:

Erhöhung des prozentualen Eigenanteils der Stadt um jeweils 10 Prozentpunkte. STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS] § 3:

Anteil der Stadt (1) Die Stadt trägt 35 % (REM: Alt 25%) des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage überwiegend dem Anliegerverkehr, 60 % (REM: Alt 50%), wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und 85 % (REM: Alt 75%), wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.

b) Die Wiederherstellungsbreite der Straßendecke für die Verlegung von Wasser und Abwasser (1m), wird herausgerechnet und anteilig den Gebührenhaushalten berechnet.

Begründung:

Beide Änderungen sind nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) und Kommunalabgabengesetzen (KAG) zulässig und verstoßen gegen keine Querfinanzierung.

Der städtische Anteil ist im Vergleich zu anderen Kommunen und Rechtsprechungen vertretbar und liegt im Rahmen der praktischen Anwendungen.

Im Bereich der sogenannten Wiederherstellungsbreite-über der Verrohrung- wird sodann der Straßenbau durch die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Im Haushaltsplan sind in diesem Bereich nur Beträge für den Tiefbau Wasserversorgung und Kanalaustausch ausgewiesen, daher ist davon auszugehen, dass die Abrechnung der Wiederherstellungsbreit bisher nicht angewandt wurde. Beide Gebührenhaushalte weisen sowohl im Ergebnis 2018 als auch in den Folgejahren einen Überschuss aus, die Kosten der Wiederherstellungsbreite ist somit der Gebührenrücklage zu entnehmen.

In der Addition der beantragten Reduzierung und der veränderten Kostenaufteilung, werden die Kostensteigerungen im Tiefbau aufgefangen und die Straßenbeitragssätze  pendeln sich bei einem angemesseneren Level ein.

Hans Reichwein – Fraktionsvorsitzender

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